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   BGH, 26.07.1967 - 2 StR 301/67   

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https://dejure.org/1967,1332
BGH, 26.07.1967 - 2 StR 301/67 (https://dejure.org/1967,1332)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1967 - 2 StR 301/67 (https://dejure.org/1967,1332)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1967 - 2 StR 301/67 (https://dejure.org/1967,1332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteilsberatung - Urteilsverkündung - Stellungsnahme der Verteidigung - Beweisanträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 2019
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 673/91

    Unterschrift des Vertreters des Verteidigers - Verteidiger - Revisionsbegründung

    a) Der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1967, 2019) , insoweit dem Reichsgericht (RGSt 59, 420 (421); 68, 88 (89)) folgend, hat bereits ausgesprochen, daß es nicht zulässig ist, einen Verteidiger nach der Urteilsberatung, aber vor der Urteilsverkündung nicht zu Wort kommen zu lassen und ihn dadurch an der Stellung eines Beweisantrages zu hindern.
  • BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81

    Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme von Anträgen des Angeklagten oder dessen

    Das Gericht ist gemäß § 246 Abs. 1 StPO verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Anträge des Angeklagten oder seines Verteidigers entgegenzunehmen und darüber zu entscheiden, auch wenn die Urteilsberatung in diesem Zeitpunkt abgeschlossen und der neue Termin lediglich für die Verkündung des Urteils vorgesehen war (vgl. BGH NJW 1967, 2019; RGSt. 68, 88, 89; Gollwitzer LR 23. Aufl. § 246 RdNr. 2; § 268 RdNr. 3).
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